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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
29.05.2006, 23:05 Uhr

zu: Anstatt Erste Hilfe Kurs auch Rettungshelfer zulässig.

Hm. Hättest Du jetzt Rettungssani gesagt wäre alles klar. Problem am RH ist, daß der keine juristische Qualifikation darstellt. Offiziel gibt es den Rettungshelfer nicht. Einige Rettungsdienstgesetze erlauben als Besatzung von KTW/RTW 1 RA + eine weitere "qualifizierte Person". Da hat man sozusagen informell als Minimalqualifikation eingeführt, daß Betreffender einen Grundlehrgang RS (+ 2 halbe Praktika) absolviert haben muß. Über eine qualifizierte Ausbildung verfügst Du aber nicht. Ich bin aber der Meinung, daß die Bescheinigung über die Teilnahme am Grundlehrgang ausreichen sollte.
Ich fände es etwas lächerlich, wenn man einen RH zum EH- Kurs schicken würde.

Aus reinem Interesse: Welches Bundesland und welche Organisation?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
29.05.2006, 23:19 Uhr

zu: Anstatt Erste Hilfe Kurs auch Rettungshelfer zulässig.

In §19(5) FeV findest du gültige Alternativqualifikationen. Dort ist in Nr.3 auch eine "rettungsdienstliche Ausbildung", ich denke also dass das ausreichen sollte.

http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_19.php

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30.05.2006, 00:06 Uhr

zu: Anstatt Erste Hilfe Kurs auch Rettungshelfer zulässig.

Ich war gerade joggen. Bin och aus der Puste. Außerdem wißt Ihr ja mehr als ich :)

Wollte nur etwas schreiben und so tun, als hätte ich davon Ahnung. Ist mir auch ein bisschen gelungen, finde ich!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
30.05.2006, 13:59 Uhr

zu: Anstatt Erste Hilfe Kurs auch Rettungshelfer zulässig.

Zivi?
KTW oder RTW?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern retter
04.06.2006, 14:54 Uhr

zu: Anstatt Erste Hilfe Kurs auch Rettungshelfer zulässig.

lso ich hatte meine bescheinigung von der sanitäter ausbildung meine FL gegeben und es hat bei der anmeldung geklapt mus ihm aber das original geben bekost du dan auch zurück.

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