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13.08.2006, 10:26 Uhr

Enfällt die Probezeit bei Führerschein mit 17?

Hallo ich möchte den Führerschein mit 17 bei uns in hessen machen und ich wollte mal fragen ob dann die probezeit mit 18 entfällt?!?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Raphire
13.08.2006, 11:18 Uhr

zu: Enfällt die Probezeit bei Führerschein mit 17?

Bei uns in NRW, und das wird in ganz Deutschland so sein, beträgt die Probezeit 2 Jahre. Es ist egal, ob du den Führerschein mit 17 oder 18 oder später machst, du ahst immer 2 Jahre Probezeit, wenn du die Probezeit nicht durch ein bestimmtes Seminar auf ein Jahr verkürzt.

MFG

Raphire

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-010 / 3 Fehlerpunkte

Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. In welchen Fällen müssen sie darauf verzichten, voreinander links abzubiegen?

Wenn der entgegenkommende Linksabbieger kurz vor der Kreuzungsmitte anhält

Wenn Markierungen auf der Fahrbahn es verbieten

Wenn Sie erkennen, dass der entgegenkommende Linksabbieger hinter Ihnen abbiegen will

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie dürfen nicht abbiegen

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie können Sie als Fahrer eines langsameren Fahrzeugs schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen?

Durch Ausweichen auf einen Parkstreifen oder in eine Haltebucht

Durch Ausweichen auf den Seitenstreifen

Durch Warnen des Gegenverkehrs mit der Lichthupe