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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Raphire
11.10.2006, 22:22 Uhr

Fs mit 17 was ab dem 18 Geburtstag?

Hey!!
Ich hab mal eben ne Frage. Ich bin im Besitz des Fs 17 und werde anfang november 18. Ich meine mich erinnern zu können, dass mir beim Straßenverkehrsamt gesagt wurde, dass ich ohne begleictung mit dem fs 17 inner tasche ab dem 18 geb. auch fahren darf, bis mein kartenführerschein per psot eingetroffen ist...
kling ja auch logisch...
weiß jemand ob das wirklich so ist?

MFG

Raphire

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
11.10.2006, 22:31 Uhr

zu: Fs mit 17 was ab dem 18 Geburtstag?

Ich glaube das müsste auch auf der Prüfbescheinigung draufstehen. Du darfst damit nach dem 18. Geburtstag noch maximal 3 Monate fahren (und sofort ohne Begeleitung).
Ob du den neuen Führerschein per Post zugeschickt bekommst, bin ich mir nicht so sicher, normalerweise musst du den bei der Führerscheinstelle abholen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
11.10.2006, 22:34 Uhr

zu: Fs mit 17 was ab dem 18 Geburtstag?

Die Prüfbescheinigung gilt noch drei Monate über den 18. Geburtstag hinaus. Allerdings nur im Inland und ohne die Auflage mit Begleiter zu fahren. Ob Du den Kartenführerschein persönlich abholen musst oder zugeschickt bekommst, ist von Strassenverkehrsamt zu Strassenverkehrsamt unterschiedlich.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-102 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger will die Fahrbahn auf dem Zebrastreifen überqueren. Wie verhalten Sie sich?

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, nötigenfalls warten

Keinesfalls überholen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121

Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-012-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-012-B

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