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 Robat87
12.10.2006, 18:47 Uhr
Unterbodenbeleuchtung erlaubt?
Hallo!
Gerade habe ich gehört, dass es eine neue Bestimmung gibt, dass Unterbodenbeleuchtung erlaubt ist, solange sie nicht in Farben leuchtet, die im Straßenverkehr eine Bedeutung haben. Habt ihr auch schon davon gehört oder gibt's hier einen TÜV-Mitarbeiter, der das bestätigen kann ;)
 Marvin Waack
12.10.2006, 20:08 Uhr
zu: Unterbodenbeleuchtung erlaubt?
Ein klares Nein!
Ist nicht erlaubt. Egal ob nun blau, rot oder weiß.
Lediglich ist eine Einstiegsbeleuchtung erlaubt.
Diese darf nur leuchten wenn die Tür geöffnet wird.
Nicht während der Fahrt!
 DaRealAd
12.10.2006, 20:22 Uhr
zu: Unterbodenbeleuchtung erlaubt?
Und wenn man während der Fahrt die Tür aufmacht? ;-)
 Muffin 
12.10.2006, 22:24 Uhr
zu: Unterbodenbeleuchtung erlaubt?
»Und wenn man während der Fahrt die Tür aufmacht? ;-) «
Dann kann auch der TÜV nicht mehr helfen... *augenverdreh*
 P2k1
12.10.2006, 23:33 Uhr
zu: Unterbodenbeleuchtung erlaubt?
Hi,
>>
»Und wenn man während der Fahrt die Tür aufmacht? ;-) «
Dann kann auch der TÜV nicht mehr helfen... *augenverdreh*
>>
Die "Frage" ist gar nicht mal so schlecht, es passiert doch mal das die Tür nicht richtig zu ist, und der Kontakt für die Beleuchtung nicht "zu" ist? (Kofferraumdeckel nicht richtig zu / Tür nicht richtig zu)...
Mfg,
P2k1
 Lizzard
13.10.2006, 00:20 Uhr
zu: Unterbodenbeleuchtung erlaubt?
>>>Die "Frage" ist gar nicht mal so schlecht, es passiert doch mal das die Tür nicht richtig zu ist, und der Kontakt für die Beleuchtung nicht "zu" ist? (Kofferraumdeckel nicht richtig zu / Tür nicht richtig zu)...<<<
Das wirste dann schon merken, wenn auch deine Innenraumbeleuchtung nicht erlischt.
 Davidian
13.10.2006, 01:22 Uhr
zu: Unterbodenbeleuchtung erlaubt?
Also soweit ich weiss, ist eine Unterbodenbeleuchtung als solches gedultet, solange sie während der Fahrt im Straßenverkehr nicht an ist. . .
 Dr.Hasenbein
13.10.2006, 11:54 Uhr
zu: Unterbodenbeleuchtung erlaubt?
NEIN, Davidian
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte
Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?
Sie müssen
- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind
- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen
- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-114 / 3 Fehlerpunkte
Vor Ihrem Fahrzeug flüchten mehrere Rehe über die Straße. Womit müssen Sie rechnen?
Dem Rudel können weitere Einzeltiere folgen
Das Rudel kann zurückkommen und die Straße erneut überqueren
Mit weiteren Tieren ist nicht zu rechnen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-102 / 3 Fehlerpunkte
Wodurch kann beim Fahren eine vermeidbare Lärmbelästigung entstehen?
Durch schadhafte Schalldämpfer
Durch Fahren mit niedriger Drehzahl
Durch unnötig starkes Beschleunigen
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