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 rider
29.10.2006, 12:40 Uhr
Führerschein mit 17, wohnhaft in BaWü, in Bayern machen?
Hallo,
also ich hätte eine Frage, und zwar kann ich den Führerschein ab 17 in Bayern machen, wenn ich in Baden-Württemberg wohne?
thx!!!
MfG
rider
 durbanZA
29.10.2006, 13:21 Uhr
zu: Führerschein mit 17, wohnhaft in BaWü, in Bayern machen?
Nein, eine Fahrerlaubnis kann nur an Deinem Wohnsitz beantragt werden.
mfG Durban
 Thorsten
29.10.2006, 16:00 Uhr
zu: Führerschein mit 17, wohnhaft in BaWü, in Bayern machen?
Na ja, jaein, passt besser.
Den Antrag für die Fahrerlaubnis stellst du bei deinem zuständigem Landratsamt. Dort kannst du angeben, das du den Führerschein in Bayern machen möchtest. Mit der entsprechenden Begründung könnte das genehmigt werden.
Warum möchtest du den Schein den in Bayern machen?
 Georg_g
29.10.2006, 16:43 Uhr
zu: Führerschein mit 17, wohnhaft in BaWü, in Bayern machen?
»Warum möchtest du den Schein den in Bayern machen?«
Weil Baden-Württemberg, im Gegensatz zu Bayern, nicht am BF17-Modell teilnimmt. Und da für den Führerscheinantrag die Behörde des Wohnsitzes zuständig ist, funktioniert die Idee mit Bayern auch leider nicht.
 to
29.10.2006, 22:48 Uhr
zu: Führerschein mit 17, wohnhaft in BaWü, in Bayern machen?
Die Ausbildung und die Prüfung kann auch an am Arbeits- oder Ausbildungsort stattfinden, allerdings bleibt die Fahrerlaubnisbehörde des Wohnortes - und damit auch das dort geltende Landesrecht - zuständig.
Als Ausweg bleibt also nur, mit Papa und Mama umzuziehen.
 Thorsten
29.10.2006, 23:48 Uhr
zu: Führerschein mit 17, wohnhaft in BaWü, in Bayern machen?
Ist mir entgangen, das die in Baden-Würtenberg noch nicht soweit sind ;-)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte
Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?
Rechtsabbieger müssen warten
Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge
Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?
Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist
Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist
Vor dem Andreaskreuz warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren
Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt
Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt
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