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28.12.2006, 21:18 Uhr

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In jedem Fall aufgrund der Vorfahrtsverletzung ein Bußgeld von 50 Euro zzgl. Gebühren und 3 Punkte in Flensburg. Da es sich hier um einen A- Verstoß handelt würden einem Probezeitler noch die Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und die Anordnung eines Aufbauseminars drohen.

Klare Frage: Ist denn der Fahrer noch in der Probezeit?

Über die Höhe der zivilrechtlichen Forderungen kann natürlich nichts gesagt werden.

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29.12.2006, 11:44 Uhr

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"In jedem Fall aufgrund der Vorfahrtsverletzung ein Bußgeld von 50 Euro zzgl. Gebühren und 3 Punkte in Flensburg."

Wer einen Unfall verschuldet wird mit einem Verwarngeld in Höhe von 35 Euro zur Kasse gebeten.

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29.12.2006, 12:18 Uhr

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Also... ich mag mich ja irren, aber bei einem durch Vorfahrtverletzung herbeigeführtren Unfall handelt es sich doch um einen A-Verstoß, oder?
Kann sein, daß ich mich jetzt mit den 50 Euro vertan hab, aber ungefähr so m´ßte es hinkommen... ich guck nochmal in den Bkat,
Oder irre ich mich?

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29.12.2006, 19:40 Uhr

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34 Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet 50 €
3 Pkt. + aufbauseminar wenn noch in der probezeit.

wäre mal merkwürdig wenn durban sich irren würde.

holger

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30.12.2006, 00:54 Uhr

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Ich mein irgendwo mal gehört zu haben dass Unfallverursacher immer mit 35 Euro bestraft werden, da sie sich halt nich an die StVo gehalten haben und somit den Unfall verursacht haben.

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30.12.2006, 11:29 Uhr

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ich meine mal im bussgeldkatalog gelesen zu haben....
siehe oben

holger

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30.12.2006, 14:50 Uhr

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hm, da kennt Ihr mich aber schlecht...

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