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11.01.2007, 19:34 Uhr

Führerschein in New Jersey

Folgendes Problem, bin grad für ein Jahr in New Jersey und mache grad Führerschein. Jetzt hab ich die Anlage 11 zu den §§ 28-30 gelesen und ich finde dort keinen Verweis auf die gesetzeslage in Hinsicht auf New Jersey.

Ist es möglich diesen Führerschein umschreiben zu lassen? wenn ja kann mir jemand die gesetzesstelle zeigen? Danke schon mal

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern RoyKeane16
11.02.2007, 14:34 Uhr

zu: Führerschein in New Jersey

Kommt drauf an wie alt du bist.Wenn du unter 18 bist,kannste umschreiben vergessen.Wenn du über 18 bist,musst du in Deutschland nochmal die praktische Prüfung machen (aber kein theorie).Alle Kanadier und Amis die ich kenne (und das sind recht viele) mussten hier noch mal die praktische Prüfung machen,bevor sie den deutschen Führerschein bekommen haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.02.2007, 18:01 Uhr

zu: Führerschein in New Jersey

Die Aussage, dass keine Theorieprüfung erforderlich ist, stimmt aber nicht. Da New Jersey nicht in der Anlage 11 der FeV aufgeführt ist, ist sowohl eine theoretische als auch eine praktische Pürfung notwendig.

Du kannst aber nach der Rückkehr nach Deutschland 6 Monate lang hier fahren, sofern die Gültigkeit des NJ-Führerscheins nicht an die Gültigkeit des Visums gekoppelt ist bzw. aus anderen Gründen vorher abläuft.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-003 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich, wenn ein Bus an einer Haltestelle hält und Warnblinklicht eingeschaltet ist?

Warten, wenn Fahrgäste behindert werden könnten

Beim Vorbeifahren durch ausreichenden Abstand eine Gefährdung von Fahrgästen ausschließen

Nur mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, nötigenfalls anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012 / 3 Fehlerpunkte

Womit darf man hier nicht fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012

Mit Kleinkrafträdern

Mit Leichtkrafträdern

Mit Mofas

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben