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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern waveboarder
14.05.2007, 20:59 Uhr

aufbauseminar verjährt?

hallo, ich habe vor 3 monaten eine rote ampel überfahren. auf alle fälle habe ich einen bußgelbescheid erhalten und 1 monat fahrverbot.
allerdings wurde ich bis jetzt nicht über ein aufbauseminar aufgeklärt, welches ich bei 4 pukten in der probezeit eigentlich machen müsste.
weiß jemand ob das verjährt/verfällt wenn die mir nix schicken?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.05.2007, 21:35 Uhr

zu: aufbauseminar verjährt?

Die Anordnung des Aufbauseminars ist NICHT an irgendwelche Verjährungsfristen gebunden. Die Ahndung könnte theoretisch erfolgen, bis der Verstoß getilgt ist (also mit Verfall der Punkte in zwei Jahren, auch wenn die Probezeit bis dahin zuende ist).
Üblich ist so eine eine Zeitspanne zwischen 4 und 6 Monaten, in Einzelfällen, s.o., auch bis zu einem Jahr. Vergessen tut die Fsst sowas seeehr selten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
14.05.2007, 23:28 Uhr

zu: aufbauseminar verjährt?

Bei mir hats nach dem Bußgeldbescheid noch fast 4 Monate gedauert. Und das war im Vergleich zu anderen Teilnehmern des Aufbauseminars noch recht schnell...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beachten, wenn Sie an einem Linienbus vorbeifahren wollen, der an einer Haltestelle angehalten hat?

Mit ausreichendem Seitenabstand vorsichtig vorbeifahren, da vor dem Bus plötzlich Fußgänger über die Fahrbahn gehen könnten

Unter gar keinen Umständen an dem Bus vorbeifahren

Möglichst dicht an dem Bus vorbeifahren, um nicht zu weit nach links zu kommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben auf einer Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach einer unübersichtlichen Stelle einen Unfall. Wie sichern Sie diese Unfallstelle ab?

Nur Warnblinklicht einschalten

Nachfolgenden Fahrzeuge z.B. durch Handzeichen warnen

Warndreieck am rechten Fahrbahnrand in ca. 100 m Entfernung aufstellen