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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusdriver87
28.06.2007, 12:50 Uhr

Frage zum Fahrverbot

Hallo,

Ich war gerade mit ein paar Leuten am diskutieren wegen Fahrverbot! Jemand behauptet, dass man trotz Fahrverbot (Klasse B) noch Mofa fahren darf! stimmt dass? kann ich mir nicht vorstellen!

Vielen Dank! Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
28.06.2007, 13:18 Uhr

zu: Frage zum Fahrverbot

Das hängt von deinem Alter ab. Wenn du vor 1962 (?) geboren bist darfst du Mofas bis 25 km/h ohne Führerschein fahren.

Crashkid

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.06.2007, 13:36 Uhr

zu: Frage zum Fahrverbot

Ein Fahrverbot (nicht zu verwechseln mit der Entziehung der Fahrerlaubnis) gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Mofas. Wer also ein Fahrverbot hat (z.B. rote Ampel ab 1 Sekunde, 0,5 Promille, Geschwindigkeitsüberschreitung), der darf während der Dauer des Fahrverbots auch kein Mofa führen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
28.06.2007, 14:41 Uhr

zu: Frage zum Fahrverbot

beim entzug der des fs darf man noch mofa fahren, da dafür kein fs sondern nur eine prüfbescheinigung nötig ist.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Vor Bordsteinabsenkungen