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 Lambo-Benni
18.07.2007, 15:56 Uhr
zu: 4 Jahre Probezeit!?!?!
Ich habe gelesen, dass es in anderen Fällen auch 5 Jahre dauern kann. Ich habe aber nicht gelesen, dass die Probezeit irgendwelche Einwirkungen auf die Punkteverjährung hat. Vielleicht hat jemand anderes genauere Informationen.
 durbanZA
18.07.2007, 16:01 Uhr
zu: 4 Jahre Probezeit!?!?!
Sehe ich auch so.
Punkte aus Ordnungswidrigkeiten werden normalerweise nach 2 Jahren getilgt; unabhängig von der Probezeit.
 to
18.07.2007, 19:00 Uhr
zu: 4 Jahre Probezeit!?!?!
Solange Du noch in der Probezeit bist, solltest Du mit neuen Punkten gaaaaaanz vorsichtig sein.
Aber Du könntest ein FSF machen und auf diese Weise ein Jahr Probezeit verkürzen.
 durbanZA
18.07.2007, 19:14 Uhr
zu: 4 Jahre Probezeit!?!?!
Nun ja, Punkte sind in der Probezeit nur sekündär von Bedeutung.
Wenn Du Dir jetzt einen weiteren A- Verstoß erlaubst, passiert erstmal nicht viel (Empfehlung (!) zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Seminar). Allerdings wird beim dritten A- Verstoß in der Probezeit die Fahrerlaubnis entzogen.
 kalla
22.07.2007, 00:21 Uhr
zu: 4 Jahre Probezeit!?!?!
@ hansbeer
sorry wenn ich n bisschen vom thema abweiche aber:
nachdem du zu schnell gefahre bist, musstest du auch zu i-einem zeitpunkt den führerschein abgeben?
oder hast du die nachschulung gemacht und durftest währenddessen trotzdem den führerschein behalten?
vllt können ja auch andere das beantworten?!
würde mich freuen =)
mfg kalla
 durbanZA
22.07.2007, 01:28 Uhr
zu: 4 Jahre Probezeit!?!?!
Hallo, willkommen im Forum.
Nach einem A- Verstoß in der Probezeit wird der Führerschein nicht entzogen. Das passiert erst, wenn das Aufbauseminar nicht fristgerecht besucht wird.
mfG
Durban
(ja, ich weiß, ich bin schon wieder zu lange wach)
 Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: 4 Jahre Probezeit!?!?!
"(ja, ich weiß, ich bin schon wieder zu lange wach)"
*ggg*
Heute ist doch Sonntag und Du kannst ausschlafen! - oder? -
Andere sind noch viel länger wach, oder stehen dann eher auf als Du! ;-))
 kalla
22.07.2007, 11:23 Uhr
zu: 4 Jahre Probezeit!?!?!
wie lange hat man denn zeit , um ein aufbauseminar zu besuchen, wenn man dazu "verdonnert" wurde?
mfg kalla
 bs01
22.07.2007, 11:44 Uhr
zu: 4 Jahre Probezeit!?!?!
Der späteste Abgabetermin für die Teilnahmebescheinigung steht bereits in der Aufforderung das Seminar zu besuchen.
In der Regel sind es 3 Monate (manche Behörden geben auch nur 2 Monate Zeit).
Gruß
bs01
 kalla
22.07.2007, 14:35 Uhr
zu: 4 Jahre Probezeit!?!?!
und ab wie viel km/h muss man den FS abgeben? mein cousin is inner probezwit 51 zu chnell gewesen und musste ihn für 4 wochen abgeben.
liegt das in der ermessung des sachbearbeiters ab wann man abgeben muss?
mfg kalla
 durbanZA
22.07.2007, 14:49 Uhr
zu: 4 Jahre Probezeit!?!?!
Nein. Es gibt Bußgeldregelsätze, die sind im BKat, dem Bußgeldkatalog, zu finden. Von diesen Regelsätzen kann allerdings unter besonderen Umständen nach oben oder nach unten abgewichen werden (solche Umstände wären: Voreintragungen, Vorsatz, Augenblickversagen usw.).
Der Bußgeldkatalog sieht im Regelfall für eine Geschwindigkeitsübertretung ab 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts ein Fahrverbot von einem Monat vor.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit nach hinten herausragendem Anbaugerät überholen. Was ist zu beachten?
Die hintere Beleuchtung kann stark verschmutzt oder verdeckt sein, so dass eingeschaltete Blinkleuchten schlecht oder gar nicht zu sehen sind
Zugmaschinen können wegen ihrer niedrigen Geschwindigkeit immer gefahrlos überholt werden
Beim Abbiegen kann das Anbaugerät ausschwenken
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-009 / 3 Fehlerpunkte
Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. Wie müssen sie sich im Regelfall verhalten?
Sie biegen voreinander ab
Sie fahren einen weiten Bogen und biegen hintereinander ab
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte
Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?
Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen
Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen
Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren
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