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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kadda
04.09.2007, 18:54 Uhr

Von B17 zum EU-Führerschein?

Ich hätte auch mal ne Frage, ich bin seit Sonntag 18 und hab den B17 schein gemacht und jetzt weiß ich nicht wo ich den Antrag auf einen EU-Führerschein stellen muss, bei der Ortsverwaltung dem TÜV oder wo?...und soll ich dann da einfach vorbeifahrn oder muss ich mich dafür anmelden oder wie?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fraktum
04.09.2007, 19:01 Uhr

zu: Von B17 zum EU-Führerschein?

Nicht beim TÜV, sondern bei der Führerscheinstelle musst Du die FE abholen.

Am besten rufst Du dort an und fragst, ob der EU-Schein beantragt werden muss, oder ob Du ihn einfach so abholen kannst. Das ist regional unterschiedlich, habe ich gehört. Bei uns kannst Du ihn jedenfalls ohne Beantragung abholen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B

Ich lasse den Fußgänger die Fahrbahn überqueren

Ich schließe sofort zu dem Lieferwagen auf

Ich warte vor dem Zebrastreifen, bis der Lieferwagen abgebogen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Was kann zu Auffahrunfällen führen?

Unerwartet starkes Bremsen

Unaufmerksamkeit

Zu dichtes Auffahren