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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern malcom
23.09.2007, 02:10 Uhr

2 mal hintereinander

hallo zusammen,
nach jahren ohne geschwindigkeitsüberschreitung bin ich nun innerhalb weniger tage 2 x geblitzt worden.
Einmal mit 27 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften, einmal mit 50 km/h.
Ich habe einen schwerbehindertenausweis und bin stark gehbehindert.
Kann mir jemand sagen ob es weil "wiederholungstäter" zu einer längeren strafe als der bußgeldrechner sagt ( 1 Monat Fahrverbot) komt und ob ich vielleicht auf Grund meiner Behinderung eine Chance habe meinen Führerschein nicht abzugeben. Ich bin selbstständig und das wäre ein mehr als harter schlag.
Ich weiß, ich bin nun mal zu schnell gefahren, bitte keine belehrungen, aber vielleicht hat ja jemand auf einer solchen seite erfahrungen mit so etwas gemacht?

Danke im Voraus

malcom

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
23.09.2007, 10:51 Uhr

zu: 2 mal hintereinander

Soweit ich weiß, gibt es da auch mit Behindertenausweis nichts zu machen... kann aber sein, dass hier jmd. ein Schlupfloch kennt :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
23.09.2007, 12:35 Uhr

zu: 2 mal hintereinander

behinderte werden schon mehr bevorzug als normal sterbliche, bei den strafen gibt es aber keine ausnahmen (es sei den du bist geistig behindert - aber dann hättest du keinen führerschein).

holger

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-106 / 3 Fehlerpunkte

Was kann zum Abkommen von der Fahrbahn führen?

Zu hohe Geschwindigkeit

Unaufmerksamkeit, Ablenkung

Übermüdung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B

Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen

Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen

Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung