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07.10.2007, 21:45 Uhr

verlängerung trotz vergangener 2 jähriger AutoProbezeit

hallo zusammen ich hab eine frage:
Bin beim Autoführerschein schon durch die Probezeit. Hab aber den Motorradführerschein n halbes Jahr später gemacht. Hab ich die Probezeit auch fürs Motorrad oder gilt nur die Probezeit vom Auto? Was passiert wenn ich einen schweren STVO Verstoß (A) begonnen hab mit dem Motorrad? Danke für die antworten, Gruß Tobi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
07.10.2007, 21:50 Uhr

zu: verlängerung trotz vergangener 2 jähriger AutoProbezeit

probezeit gibt es nur bei dem ersten führerschein der klassen a, a1, b. wenn du 2 jahre unbeschadet durch den verkehr gekommen bist, gibt es keine neue pz bei einer erweiterung.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-005 / 3 Fehlerpunkte

Was gilt unmittelbar vor und auf Zebrastreifen?

Es darf nicht

- gehalten werden

- geparkt werden

- überholt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-102 / 3 Fehlerpunkte

Warum kann Überholen auch auf übersichtlichen und geraden Fahrbahnen gefährlich sein?

Weil die Geschwindigkeit des Gegenverkehrs oft

- zu hoch eingeschätzt wird

- zu niedrig eingeschätzt wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können