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29.10.2007, 00:48 Uhr

Ersatzrad, AB-Auffahrt

Hallo, ich hätte gern mal wieder ein Problem. (zwei)

1. Mein aktuelles KFZ ist ab Werk mit pannensicheren Reifen bestückt und hat deswegen kein Ersatzrad und auch keinen Platz für ein solches. Jetzt für die kalte Saison will ich die Winterräder die noch vom Vorgänger im Keller liegen wieder nutzen. Profil fast wie neu. ABE für die Felgen für das aktuelle KFZ ist auch vorhanden. Allerdings sind diese Winterreifen nicht pannensicher.

Der Autohändler meint, die gesetzliche Vorgabe wäre so, daß ich im Fall einer Reifenpanne in der Lage sein muß, das KFZ in einen Zustand zu versetzen daß es aus eigener Kraft die Pannenstelle verlassen kann. Dazu könnte ich z.B. ein Pannenset mitführen.

Der ADAC meint, daß es keinerlei gesetzliche Regelung gäbe was Reifenersatz angeht. Das deckt sich mit meinen Erfahrungswerten. Ich habe online StVO, StVG und StVZO durchsucht und nichts gefunden. Weiß jemand hier im Forum was genaues (mit Hinweis auf den Gesetzestext)?

... das Pannenset ist schon bestellt ... dient meiner Beruhigung ...

2. Vielleicht eine alberne Kleinigkeit: ich fahre auf eine Autobahn auf. Im Gegensatz zu den meisten Auffahrten muß ich keine gestrichelte Linie überqueren weil die Auffahrtspur zur neuen rechten Spur der BAB wird, in diesem Fall von 3- zu 4-spurig.
Die Frage, muß ich in diesem Fall auch links blinken?
Scheint mir unlogisch weil ich damit einen Spurwechsel ankündigen würde der tatsächlich nicht stattfindet (von der 1. rechts auf die 2. Spur, aber ich bleibe ja rechts).

Ich kenne auch den umgekehrten Fall, die rechte Spur wird zur Ausfahrtspur. Hier spare ich mir das Blinken weil es findet kein Spurwechsel mehr statt wenn ich auf der rechten Spur bin und ausfahre. Aber ist das korrekt ... ?

Beste Grüße

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29.10.2007, 01:15 Uhr

zu: Ersatzrad, AB-Auffahrt

Wie das mit dem Ersatzrad ist weiß ich leider nicht.

Blinken würde ich nur dann wenn ich auch
tatsächlich die Spur wechsle. Wenn der Beschleunigungsstreifen zum Fahrstreifen wird würde ich nicht blinken. Das stiftet wohl nur Verwirrung.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?

Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge

Rechtsabbieger müssen warten

Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-102 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?

Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte

Mit orangefarbener Warntafel

Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren

Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen