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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern franky007
08.02.2008, 22:02 Uhr

Willkür der Busgeldstelle?

Ich wurde mit einer völlig falschen Zeitangabe geblitzt. Nachdem ich in meiner ersten Anhörung das Ordnungsamt darauf aufmerksam gemacht hatte, wurde die Zeit meinen Angaben entsprechend geändert und mir eine neue Anhörung zugeschickt.Daraufhin ließ ich mir die Beweisfotos aushändigen. Allerdings unterscheidet sich jetzt die Zeit auf den Fotos mit der des Busgeldbescheides.

meine Frage:
Habe ich bei so einen Fehler
die Chance vor Gericht zu gewinnen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
08.02.2008, 23:29 Uhr

zu: Willkür der Busgeldstelle?

Das kommt ganz daurauf an.
- Handelt es sich um einen Tippfehler, so ist der einfach heilbar. Hat auch nix mit Willkür zu tun.
Warst Du zur Tatzeit (Photo) am Tatort, wird sich da irgendwie vertippt haben. Natürlich kannst Du Dir einen BuGeBe mit richtiger Zeitangabe zukommen lassen.
- Ist der Vorwruf nachweislich unbegründet, weil Du z.B. nicht auf dem Photo bist, so kannst Du einfach Einspruch einlegen. Dann hast Du nichts zu befürchten. Das hätte dann vermutlich auch nichts mit Willkür zu tun, sondern mit einem Ablesefehler.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006 / 3 Fehlerpunkte

In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006

Nach links

Nach rechts

Geradeaus

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.7.01-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer Landstraße. Plötzlich fährt vor Ihnen ein Traktor auf die Straße. Wie erreichen Sie einen möglichst kurzen Bremsweg?

In kurzen Abständen mehrfach kräftig bremsen (Stotterbremse)

Erst vorsichtig und dann zunehmend kräftiger bremsen (progressives Bremsen)

Sofort kräftig bremsen und allmählich nachlassen, wenn die Situation es zulässt (degressives Bremsen)

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124

Hier beginnt eine Zone mit einer

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h