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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern blub123
15.02.2008, 16:52 Uhr

An der Autobahn von der Polizei rausgezogen

Ich wurde gestern von der Polizei an der Autobahn angehalten. Hatte leider keinen Führerschein dabei. Konnte mich nur durch Perso ausweisen.
Vorwurf der Polizei:
1. Fahren auf der Autobahn mit ca 130 kmh bei 100 kmh Geschwindigkeitsbegrenzung (Polizist behauptet selber 120 kmh gefahren zu sein)
2. Überfahren einer durchgezogenen Linie
3. späteres beschläunigen auf 180 kmh

Der Polizist behauptete "man könnte es fast persönlich nehmen". Die Anzeige wird per Post zugeschickt. Habe von Polizei weder Namen noch etwas schriftliches erhalten.

Was ist in so einem Fall zu erwarten? Wer weiss Rat?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
06.04.2008, 17:21 Uhr

zu: An der Autobahn von der Polizei rausgezogen

Da hat Kahleberger Recht. Es sei denn, er ist dir eine Zeitlang hinterhergefahren.

Was sollte denn der dumme Spruch mit dem persönlich nehmen? Meinte er damit, dass er deine Verstöße persönlich nehmen müsste?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-101 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Überholen verboten?

Wo der Gegenverkehr behindert werden könnte

Wo die Verkehrslage unklar ist

In allen Einbahnstraßen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-101-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen geradeaus weiterfahren. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-101-B

Beschleunigen und sich zwischen den Fahrzeugen hindurchschlängeln

Bei einer ausreichenden Verkehrslücke nach rechts wechseln

Geschwindigkeit verringern, Abstand halten und gegebenenfalls anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-005 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Wenn Sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen

Wenn Sie eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen wollen

Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück