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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern perle 1
09.03.2008, 15:52 Uhr

umschreibung

mein freund hat einen internationalen führerschein aus der d.r. kongo. der adac meinte ein nationaler wäre besser und sie wollen ihn nicht umschreiben. er bekam weiter keine begründung dafür? wisst ihr warum? wie lang hat er überhaupt zeit ihn umschreiben zu lassen? er ist jetzt zwei jahre in deutschland.

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10.03.2008, 08:57 Uhr

zu: umschreibung

das heißt also er hat jetzt noch 1 jahr zeit für die umschreibung. muß er auch innerhalb dieses jahres die prüfung absolvieren? was ich immer noch nicht verstehe, warum will der adac lieber einen nationalen führerschein?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
10.03.2008, 09:16 Uhr

zu: umschreibung

weil erstens der adac nichts mit richtigen führerscheinen zu tun hat und keine führerscheine umschreiben kann, zweitens dein freund seit 1,5 jahren hier nicht mehr fahren darf.
ich hoffe das er das auch nicht macht, wäre eine straftat.
es ist ein deutscher führerschein erforderlich.

holger

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10.03.2008, 09:27 Uhr

zu: umschreibung

nein er fährt nicht. aber wer kann uns nun helfen, wenn der adac sich weigert den führerschein übersetzen zu lassen.

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10.03.2008, 09:34 Uhr

zu: umschreibung

ohne übersetzung des führerscheins kann er sich nicht bei der fahrschule anmelden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
10.03.2008, 17:46 Uhr

zu: umschreibung

Der internationale Führerschein gilt nur in Verbindung mit dem nationalen. Anderenfalls könnte es ja sein, dass deinem Freund der kongolesische Führerschein schon längst entzogen wurde und er mit dem verbliebenen int. FS nun eine Umschreibung versuchen könnte.

Er benötigt also den nationalen Führerschein aus dem Kongo und muss diesen dann übersetzen lassen. Das macht übrigens nicht nur der ADAC.

»das heißt also er hat jetzt noch 1 jahr zeit für die umschreibung. muß er auch innerhalb dieses jahres die prüfung absolvieren?«

Nein, für die 3-Jahres-Frist ist der Tag der Antragstellung entscheidend.

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