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 bolek
30.04.2008, 19:59 Uhr
Punkt an Freundin übertragen?
Hallo!
Ich habe heute ein Bußgeldbescheid bekommen :-(( , auf dem stand, dass ich innerhalb geschlossener Ortschaften 22 km/h zu schnell war.
Hab bei Bussgeldrechner geguckt u. gesehen, dass 1 Punkt + 50€ + Gebühren auf mich zukommen. Ein Beweisfoto war nicht dabei.
Kann ich den Punkt auf meine Freundin übertragen, indem wir einfach schreiben, dass sie gefahren ist o. kontrollieren die nochmal das Beweisfoto? Oder sollte ich erstmal das Beweisfoto anfordern?
Hab irgendwie ´n bissl schiss, weil ich nicht genau weiß, wieviel Punkte ich habe. Hatte 2003 ein einmonatiges Fahrverbot wegen Rotlichtverstoß und eins, zwei Jahre danach auch nochmal ein Punkt bekommen... :-((
Freu mich auf eure Antworten! :-))

 jules17
30.04.2008, 20:06 Uhr
zu: Punkt an Freundin übertragen?
Wenn auf dem Foto eine männliche Person ist, dann funktioniert das mit der Freundin definitiv NICHT. So doof sind die nun auch wieder nicht.
Im Gegenteil, wenn du sie draufschreibst, machst du dich strafbar...
Nach der Rechnung dürfte dich der eine Punkt aber nicht sonderlich stören.
In Zukunft besser aufpassen.
 durbanZA
01.05.2008, 00:23 Uhr
zu: Punkt an Freundin übertragen?
Sagen wir es so:
Selbstverständlich kann jemand anderes straffrei zugeben, selbst gefahren zu sein, obwohl er es nicht war. Ob die Behörde das abkauft ist eine andere Frage. Sollte es hier grobe Unstimmigkeiten in Alter oder Geschlecht geben, wäre das recht unwahrscheinlich; Bei Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 20 km/h sieht man sich das Bild schon genauer an.
Nur eines sollte man tunlichst unterlassen:
Jemanden anders wider besseren Wissens anzugeben ist eine Straftat (§ 164 StGB) und damit eine ganz andere Schublade! Man beachte (nur so als Wink mit dem Zaunpfahl) den feinen Unterschied zu meinem ersten Satz.
Aber so, wie sich das anhört, ist die Sache zwar ärgerlich wegen des Geldes, punktemäßg aber kein großes Problem:
Punkte aus Verkehrsordnungswidrigkeiten "verjähren" 2 Jahre nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides, wenn nichts weiteres dazu kommt, spätestens aber nach 5 Jahren.
Die Punkte aus dem RLV sind also spätestens dieses Jahr weg, und die Geschwindigkeitssache vermutlich auch.
mfG
Durban
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen links abbiegen. In welcher Reihenfolge bereiten Sie das Abbiegen vor?
Nachfolgenden Verkehr beobachten, blinken, einordnen
Blinken, einordnen, nachfolgenden Verkehr beobachten
Einordnen, blinken, nachfolgenden Verkehr beobachten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?
Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen
Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich
Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-003 / 3 Fehlerpunkte
Welche Bedeutung haben Weisungen von Polizeibeamten?
Ihnen ist nur Folge zu leisten, wenn sie mit den aufgestellten Verkehrszeichen übereinstimmen
Sie entbinden von der eigenen Sorgfaltspflicht
Ihnen ist Folge zu leisten
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