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15.10.2008, 18:41 Uhr

Kann jemand helfen??

Hallo Zusammen,

ich hab da mal´ne Frage...Und zwar habe ich am 14.05.2008 ein Schreiben bekommen, dass ich die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 22km/h überschritten habe. Ich habe dann dieses obligatorische Schreiben, ob man den Verstoß zugibt o. nicht ausgefüllt u.dann wieder zurückgeschickt.
Seitdem hab ich nichts mehr gehört von denen.
Kann mir jemand von euch sagen, wann diese Strafe verfällt??
Vielen Dank im voraus!

LG

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113 / 3 Fehlerpunkte

Wie muss sich ein Kraftfahrer in dieser Straße verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113

Wenn keine Fußgänger in der Nähe sind, darf schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Er muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung