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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ingo
14.11.2008, 07:36 Uhr

theoretische Prüfung, Einspruch, Einsichtnahme?

Hallo Zusammen,
ich bin letzte Woche durch die theoretische Prüfung gefallen mit einem Punkt zuviel.
Die angeblichen falschen Antworten habe ich gesehen und zu Hause nochmal nachgeschlagen. Das Kreuz was ich gesetzt habe war aber doch richtig. Demnach habe ich die Prüfung bestanden. Jetzt sagt mein Fahrlehrer, dass ich keine Möglichkeit habe, meinen Bogen nochmal zu sehen, weil das nicht geht, ist das so, welche Möglichkeiten habe ich?
Danke und Gruß Ingo

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14.11.2008, 08:25 Uhr

zu: theoretische Prüfung, Einspruch, Einsichtnahme?

leiter des tüv/dekra anrufen, sachlage schildern, der sieht sich den bogen dann nochmal an.

mfg

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-001 / 3 Fehlerpunkte

An einer Straßenbahnhaltestelle steigen Fahrgäste auf der Fahrbahn ein und aus. Wie verhalten Sie sich, wenn Sie rechts vorbeifahren wollen?

Warten, wenn Fahrgäste gefährdet oder behindert werden könnten

Deutlich Warnzeichen geben und weiterfahren

Vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist und sie auch nicht behindert werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-002-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-002-B

Der grüne Pkw muss warten

Ich darf unter Beachtung der Verkehrszeichen abbiegen

Ich darf erst abbiegen, wenn die Ampel "Grün" zeigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden

Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich

Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn