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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jerry
22.05.2009, 16:01 Uhr

Fahrrad Alkohol Bußgeld

Hallo,
wurde mit dem Fahhrad auf dem Feldweg angehlaten, 1,6 Prom.
Mit wieviel Bußgeld oder welchen Strafen kann man da rechnen?

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22.05.2009, 16:27 Uhr

zu: Fahrrad Alkohol Bußgeld

hast du einen führerschein? wenn ja, probezeit ?

mfg

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22.05.2009, 18:01 Uhr

zu: Fahrrad Alkohol Bußgeld

FS ja, Probezeit nein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
22.05.2009, 20:58 Uhr

zu: Fahrrad Alkohol Bußgeld

Dann wird wohl wegen einer Trunkenheitsfahrt gegen dich ermittelt, was nach § 316 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (hier unwahrscheinlich) oder eine Geldstrafe zur Folge hat. Wurde durch dich zusätzlich eine konkrete Gefährdung eines anderen herbeigeführt, dann kommt auch eine Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB in Frage.

Da die Tat nicht mit einem Kraftfahrzeug begangen wurde, wird das Gericht die Fahrerlaubnis nicht entziehen. Die Führerscheinstelle wird jedoch Kenntnis davon erhalten und die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen.

Da sich das Ganze nach deiner Schilderung aber auf einem Feldweg abspielte, solltest du prüfen lassen, ob man dich überhaupt auf öffentlicher Straße angetroffen hat. Ich würde daher unbedingt zu einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt gehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
23.05.2009, 09:10 Uhr

zu: Fahrrad Alkohol Bußgeld

Zitat:

Ein Radfahrer der mit 1,6 Promille und mehr unterwegs ist, begeht eine Straftat und muss zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
Besteht er den Test nicht, wird Ihm die Fahrerlaubnis entzogen, obwohl die Tat mit dem Rad begangen wurde. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. (AZ. 3C32.07).
Bei so hohen Werten besteht die Gefahr, dass der Radfahrer auch betrunken mit dem Auto fährt.

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