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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rina.h
19.01.2011, 22:29 Uhr

Meine 1. Fahrstunde wurde als Sonderfahrt

Hallo ihr Lieben,
auch ich mache gerade meinen Führerschein, einiges hat man ja schon gelesen - was mich irritierte und ich euch nun frage:
Meine erste Fahrstunde wurde als Sonderfahrt vermerkt, nichts mit Übungsstunde zuvor etc. Logisch für mich ist es, wie es hier beschrieben steht: Erst Üben - dann in gesonderten Fahrten sich beiweisen.
Kann mir rechtlich ein Problem entstehen, wenn ich sofort bzw. nur die Sonderfahrten mache?

Also kleiner Hinweis - ich bin schon das ein oder andere mal gefahren, anfahren, einparken etc. ist für mich kein Problem.

Es wäre also schön, wenn mich wer informieren könnte, über die rechtliche Lage - ob mir etwas neg. entstehen könnte, ohne Übungsstunden "fahren gelernt" zu haben.

Merci,
Rina

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
20.01.2011, 20:15 Uhr

zu: Meine 1. Fahrstunde wurde als Sonderfahrt

Nein es gilt dass der Fahrlehrer Sonderfahrten mit dir macht sobald er dich dafür geeignet hält.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02.003 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist zu rechnen, wenn man sich Kindern nähert?

Mit schnellem und richtigem Reagieren der Kinder

Mit unüberlegtem Verhalten der Kinder

Mit verkehrsgerechtem Verhalten der Kinder

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-006-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-006-B

Weil das von links kommende Auto Vorfahrt hat

Weil ein Fahrzeug von rechts kommen könnte

Weil beim Bremsen erhöhte Rutschgefahr besteht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-006 / 3 Fehlerpunkte

Ihr Kraftfahrzeug verliert etwas Öl. Wie viel Trinkwasser kann bereits durch einen Tropfen Öl ungenießbar werden?

Bis zu

- 50 Liter

- 1 Liter

- 600 Liter