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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Didi
02.02.2005, 09:52 Uhr

zu: Blitzer im Halteverbot?

Die kommunalen Blitzer haben im Gegensatz zur Polizei keine Sonderrechte. Sie benötigen daher eine Ausnahmegenehmigung. Rechtsgrundlage dazu ist §46 STVO.

Wenn diese Genehmigung nicht vorliegt, dann kann auch diesen Blitzerautos folgendes passieren :-)
http://www.n-tv.de/5486028.html

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.02.2005, 15:28 Uhr

zu: Blitzer im Halteverbot?

Hmm, auf der ntv-Seite findet sich aber mal wieder eine falsche Aussage: "... sogar die Polizei habe nur dann Sonderrechte, wenn sie mit Blaulicht und Martinshorn im Einsatz sei."

Hier werden Sonderrechte mal wieder mit Wegerechten verwechselt.

Ansonsten stimme ich zu, dass eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO erforderlich ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.02.2005, 15:40 Uhr

zu: Blitzer im Halteverbot?

Ist sie nicht mal, denn das Fahrzeug befindet sich bei der Ausübung einer hoheitlichen Aufgabe und hat daher Sonderrechte gemäß § 35 StVO.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.02.2005, 15:45 Uhr

zu: Blitzer im Halteverbot?

Ist sie nicht mal, denn das Fahrzeug befindet sich bei der Ausübung einer hoheitlichen Aufgabe und hat daher Sonderrechte gemäß § 35 StVO.

Das würde aber nur gelten, wenn die Kontrolle durch die Polizei durchgeführt wird, was aus dem ursprünglichen Beitrag aber nicht hervorgeht. § 35 StVO gibt keinerlei Sonderrechte für kommunale Blitzer, siehe auch den Beitrag von Didi.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.02.2005, 17:20 Uhr

zu: Blitzer im Halteverbot?

bei uns werden Kontrollen dieser Art durch die Polizei durchgeführt.... aber egal. Ansonsten stimme ich Euch natürlich zu.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
03.02.2005, 00:49 Uhr

zu: Blitzer im Halteverbot?

Ob das Fahrzeug dort stehen darf oder nicht, ist doch eigentlich vollkommen egal.
Die Geschwindigkeitsmessung ist trotzdem korrekt, erlaubt und gültig.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-007-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-007-B

Die Kinder

- genau beobachten und vorsichtig weiterfahren

- nicht weiter beachten, weil sie auf dem Gehweg sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung