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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MoeSiz
07.10.2007, 14:51 Uhr

Lohnt sich ein Einspruch???

Hallo!
Ich wurde gestern von der Polizei angehalten, da ich mit meinem 50 cm3 Roller auf einem Fahrradweg gefahren bin, der nur für Mofas freigegeben ist. Auf diesem Radweg passierte ich eine rote Ampel. Nun wird mir das Bussgeld wegen unberechtigter Benutzung eines Fahrradweges UND das überqueren einer roter Ampel aufgelegt. Die rote Ampel kostet mich wahrscheinlich auch noch ein paar Punkte. Ist das gerechtfertigt beides Anzuzeigen???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern linda1986
07.10.2007, 15:38 Uhr

zu: Lohnt sich ein Einspruch???

ein ganz klares ja sind ja beides eindeutige verstösse!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.10.2007, 19:14 Uhr

zu: Lohnt sich ein Einspruch???

wenn Du die beiden Verstöße begangen hast, warum denn nicht?
Was war denn das für eine Ampel?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
08.10.2007, 16:07 Uhr

zu: Lohnt sich ein Einspruch???

>>Nun wird mir das Bussgeld wegen unberechtigter Benutzung eines Fahrradweges UND das überqueren einer roter Ampel aufgelegt.<<

Richtig so! Was machst' auch so'n Blödsinn?
Oder anders gesagt: Wenn Du Blödsinn machst, dann hab auch den Mumm, zu den Folgen zu stehen!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie unterwegs feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist?

Bis zur nächsten Vertragswerkstatt weiterfahren

Erst nach Beseitigung des Schadens weiterfahren

Das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr ziehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Vor dem Wiedereinordnen nach dem Überholen

Vor dem Ausscheren zum Überholen oder zum Vorbeifahren

Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis